VOLKSANWALTSCHAFT
Die Volksanwaltschaft ist eine unabhängige, staatliche Kontrolleinrichtung.
Seit 1977 geht die Volksanwaltschaft Beschwerden von Bürgern nach und überprüft die Arbeit der öffentlichen Verwaltung. Geprüft werden alle Behörden, Ämter und Dienststellen des Bundes, der Länder und Gemeinden.
Alle Menschen können sich an die Volksanwaltschaft wenden. Die Behandlung einer Beschwerde ist mit keinen Kosten verbunden. Die Volksanwaltschaft geht jeder zulässigen Beschwerde nach. Wenn Missstände in der Verwaltung festgestellt werden, informiert sie über das Ergebnis der Kontrolle und drängt auf deren Behebung. Die Volksanwältinnen und Volksanwälte üben ihr Amt unabhängig aus.
Aktuelle Sprechtage finden sie auf der Homepage der Volksanwaltschaft.