Impressum/Offenlegung / § 13 AVG/§ 86b BAO / Allgemeine Nutzungsbedingungen für Gemeindehomepage / Websitekonzept/Umsetzung

1. Impressum/Offenlegung gem. §§ 24 f MedienG

Medieninhaber und Betreiber:

Marktgemeinde Großdietmanns
Kirchenplatz 1
3950 Dietmanns
UID Nr. 162 77 507

Tel: +43 (02852) 8262
Fax: +43 (02852) 8262-13
marktgemeinde@grossdietmanns.gv.at

Amtssignatur

Die Amtssignatur ist die Signatur (=Unterschrift) einer Behörde. Sie dient der erleichterten Erkennbarkeit der Herkunft eines Dokument von einem Auftraggeber des öffentlichen Bereichs, also beispielsweise einer Gemeinde. Sie darf ausschließlich von Behörden bei der elektronischen Unterzeichnung und bei der Ausfertigung der von ihnen erzeugten Dokumente verwendet werden. Ein auf Papier ausgedrucktes mit einer Amtssignatur versehenes elektronisches Dokument einer Behörde hat gemäß § 20 E-Government-Gesetz die Beweiskraft einer öffentlichen Urkunde.

Die Marktgemeinde Großdietmanns verwendet bei von ihr amtssignierten Dokumenten die folgende Bildmarke:

 

 

 

 

 

Gesicherte Veröffentlichung der Bildmarke gemäß § 19 Abs. 3 E-Government-Gesetz

Medienlinie gem. § 25 Abs. 4 MedienG:
Die Homepage der Marktgemeinde Großdietmanns bietet der Öffentlichkeit Informationen und E-Government-Dienste der Marktgemeinde Großdietmanns.

2. Kundmachung gem. § 13 AVG / § 86b BAO

Schreiben an die Marktgemeinde können ausschließlich an folgende Adressen rechtswirksam eingebracht werden:
Marktgemeinde Großdietmanns
Kirchenplatz 1
3950 Dietmanns
E-mail: marktgemeinde@grossdietmanns.gv.at

Zur leichteren Bearbeitung Ihres Schreibens ersuchen wir Sie, falls bekannt, die Geschäftszahl anzuführen.

Telefon und Fax:
Bei Übermittlungen per Telefax verwenden Sie bitte die Telefax-Nummer +43 (0)2850 8262-13.
Für telefonische Anfragen stehen wir unter der Telefonnummer +43 (0)2852 8262 während der Amtsstunden zur Verfügung.

E-Mail:
Wenn Sie mit uns elektronisch kommunizieren wollen, verwenden Sie bitte die offizielle E-Mail Postadresse marktgemeinde@grossdietmanns.gv.at der Marktgemeinde Großdietmanns.

Für die elektronische Kommunikation mit der Marktgemeinde Großdietmanns können folgende Formate gewählt werden:

Text ASCII     text/plain *.TXT
Dokument PDF       application/pdf *.PDF
RTF               application/rtf *.RTF
MS Office Word               application/msword *.DOC/*DOCX
MS Office Excel               application/msexcel *.XLS/*XLSX
Grafik BMP      image/bmp *.BMP
GIF        image/gif *.GIF
JEPEG  image/jpeg *.JPG *.JPEG
HTML HTML    text/html *.HTM *.HTML
Komprimierung ZIP               application/zip *.ZIP

 

Recht auf elektronischen Verkehr

Mit 01.01.2020 ist das in § 1a E-Government-Gesetz prominent verankerte „Recht für jedermann auf elektronischen Verkehr mit den Gerichten und Verwaltungsbehörden“ nach einer Übergangsfrist von rd. zwei Jahren in Kraft getreten.

Die Marktgemeinde Großdietmanns stellt ab 01.05.2020 nachfolgende technische Einrichtungen zur Wahrnehmung des „Rechts auf elektronischen Verkehr mit der Verwaltungsbehörde“ gem. § 1a E-Government-Gesetz zur Verfügung.

Elektronische Antragstellung: Für eine elektronischen Antragstellung stellt die Marktgemeinde Großdietmanns auf ihrer Website Online-Formulare zur Verfügung.

Verfahrensbezogene elektronische Kommunikation: Die verfahrensbezogene elektronische Kommunikation erfolgt auf Wunsch vom Antragsteller an die in den Online-Anträgen bekannt gegebene E-Mail-Adresse. Der explizite Wunsch auf elektronische Verfahrenskommunikation kann in den Online-Formularen bekannt gegeben werden.

Elektronische Zustellung: Die Übermittlung von nicht nachweislichen Sendungen der Marktgemeinde Großdietmanns erfolgt an die in Online-Anträgen bekannt gegebene E-Mail-Adresse. Nachweisliche Sendungen werden über den behördlichen Zustelldienst in das Behördenpostfach (für Privatpersonen unter www.oesterreich.gv.at, für Unternehmen und sonstige Organisationen unter www.usp.gv.at) eingeliefert, sofern ein Empfänger für die E-Zustellung registriert ist. Andernfalls erfolgt eine postalische Übermittlung.

Elektronisches Empfangen: Die Gemeinden sind (ganz im Gegensatz zu Unternehmen ab 01.01.2020) nicht grundsätzlich verpflichtet, als EMPFÄNGER am System der E-Zustellung teilzunehmen, d.h. sie benötigen nicht zwingend ein Zustellpostfach auf www.oesterreich.gv.at. Dem elektronischen „Empfangen von Sendungen“ ist mit der Nutzung von Online-Formularen auch Genüge geleistet.

3. Allgemeine Nutzungsbedingungen

Der Nutzer anerkennt, dass die Nutzung der von der Marktgemeinde Großdietmanns angebotenen Dienste im Internet ausschließlich unter Anwendung dieser allgemeinen Nutzungsbedingungen erfolgt.
Der Nutzer nimmt zur Kenntnis, dass die Marktgemeinde Großdietmanns keine Verpflichtung übernimmt, die von ihr im Internet angebotenen Dienste unterbrechungsfrei und jederzeit abrufbar zu halten.
Sowohl die Zurverfügungstellung als auch die Nutzung der Dienste und Inhalte unterliegen den einschlägigen gesetzlichen Regelungen insbesondere des Datenschutzes, des Urheberrechts sowie des Marken- und Musterschutzes.
Die auf den Internetseiten der Marktgemeinde Großdietmanns wiedergegebenen Inhalte dienen, trotz eingehender Recherche und Aufarbeitung, lediglich zur Information. Für dennoch enthaltene Fehler kann keine wie immer geartete Haftung übernommen werden. Weiters erklärt sich die Marktgemeinde Großdietmanns als nicht verantwortlich für den Inhalt von Internetseiten, auf die mit einem Link verwiesen wird.

4. Websitekonzept/Umsetzung:

www.art.waldsoft.com

Genderhinweis:
Aus Gründen leichterer Lesbarkeit wird auf gendergerechte Formulierungen verzichtet. Dies impliziert keinesfalls eine Benachteiligung des jeweils anderen Geschlechts.
Danke für Ihr Verständnis!

Fotos:
Die Fotorechte liegen, wenn nicht anders gekennzeichnet, bei der Marktgemeinde Großdietmanns, art.waldsoft bzw. zVg.

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All Right Reserved.

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