Ein Volksbegehren ist ein Instrument der Direkten Demokratie in Österreich. Mit ihm kann das Volk die Behandlung eines Gesetzesvorschlags im Nationalrat verlangen.
Um eine österreichweite Eintragungswoche für das Volksbegehren beantragen zu können, sind Unterstützungserklärungen nötig.
Diese Unterstützungen gelten auch gleichzeitig als Unterschriften für das eigentliche Volksbegehren.
Seit 1. Jänner 2018 können mit der Einführung des Neuen Zentralen Wählerregisters Volksbegehren unabhängig vom Hauptwohnsitz in jeder beliebigen Gemeinde und auch online mittels Handy-Signatur oder Bürgerkarte unterschrieben werden. Dies gilt sowohl für die Abgabe einer Unterstützungserklärung als auch für die Unterzeichnung eines Volksbegehrens.
Ein Volksbegehren muss im Nationalrat behandelt werden, wenn es mindestens 100.000 Unterschriften erreicht. Ein direkter Einfluss auf die Gesetzgebung ist dabei explizit nicht vorgesehen. Der Nationalrat muss das Thema zwar diskutieren, er muss aber keinen im Sinne des Volksbegehrens günstigen Gesetzesentwurf beschließen.
Unter dem Link auf die Homepage des Innenministeriums finden Sie die aktuellen Volksbegehren und Unterstützungserklärungen.
Verlautbarungen
22.12.2022 Verlautbarung Volksbegehren
24.01.2023 Verlautbarung Volksbegehren
Zu den Volksbegehren mit den Kurzbezeichnungen
- ECHTE Demokratie – Volksbegehren
- Beibehaltung Sommerzeit
- GIS Gebühren NEIN
- BARGELD-Zahlung: Obergrenze NEIN!
- Unabhängige JUSTIZ sichern
- Lieferkettengesetz Volksbegehren
- NEHAMMER MUSS WEG
wurden Einleitungsanträge gestellt. Diese Volksbegehren können im Eintragungszeitraum vom 17. bis 24. April 2023 unterschrieben werden.
Zu den Volksbegehren mit den Kurzbezeichnungen
wurden ebenfalls Einleitungsanträge gestellt. Diese Volksbegehren können im Eintragungszeitraum vom 19. bis 26. Juni 2023 unterschrieben werden.
Öffnungszeiten im Eintragungszeitraum:
Montag, Mittwoch, Freitag 08:00 – 16:00 Uhr
Dienstag, Donnerstag 08:00 – 20:00 Uhr
Samstag 09:00 – 11:00 Uhr