Ein Volksbegehren ist ein Instrument der Direkten Demokratie in Österreich. Mit ihm kann das Volk die Behandlung eines Gesetzesvorschlags im Nationalrat verlangen.

Um eine österreichweite Eintragungswoche für das Volksbegehren beantragen zu können, sind Unterstützungserklärungen nötig.

Diese Unterstützungen gelten auch gleichzeitig als Unterschriften für das eigentliche Volksbegehren.

Seit 1. Jänner 2018 können mit der Einführung des Neuen Zentralen Wählerregisters Volksbegehren unabhängig vom Hauptwohnsitz in jeder beliebigen Gemeinde und auch online mittels ID-Austria oder Bürgerkarte unterschrieben werden. Dies gilt sowohl für die Abgabe einer Unterstützungserklärung als auch für die Unterzeichnung eines Volksbegehrens.

Ein Volksbegehren muss im Nationalrat behandelt werden, wenn es mindestens 100.000 Unterschriften erreicht. Ein direkter Einfluss auf die Gesetzgebung ist dabei explizit nicht vorgesehen. Der Nationalrat muss das Thema zwar diskutieren, er muss aber keinen im Sinne des Volksbegehrens günstigen Gesetzesentwurf beschließen.

Unter dem Link auf die Homepage des Innenministeriums finden Sie die aktuellen Volksbegehren und Unterstützungserklärungen.

Verlautbarungen

Zu folgenden Volksbegehren

wurden Einleitungsanträge gestellt. Diesen Einleitungsanträgen wurde durch den Bundesminister für Inneres stattgegeben.

Sofern fristgerecht eine Einzahlung des Kostenbeitrages gemäß § 9 Abs. 2 des Volksbegehrengesetzes 2018 – VoBeG durch die Bevollmächtigten erfolgt, können die Volksbegehren im Eintragungszeitraum vom 15. Juni bis 22. Juni 2026 unterschrieben werden.

Öffnungszeiten im Eintragungszeitraum:
MO, MI, DO, FR     08:00 – 16:00 Uhr
DI                           08:00 – 20:00 Uhr