NÖ Heizkostenzuschuss 2025/2026
Die NÖ Landesregierung hat für sozial bedürftige Niederösterreicher einen einmaligen Heizkostenzuschuss in der Höhe von € 150,– für die Heizperiode 2025/2026 beschlossen.
Jene Personen, die Leistungen nach dem NÖ Sozialhilfe-Ausführungsgesetz (SAG) beziehen, erhalten den Heizkostenzuschuss automatisch ausbezahlt.
Alle anderen, die die Förderkriterien erfüllen, können den einmaligen Zuschuss ab 22. Oktober 2025 bis zum 31. März 2026 beim Gemeindeamt des Hauptwohnsitzes beantragen. Der NÖ Heizkostenzuschuss wird beim zuständigen Gemeindeamt geprüft. Die Auszahlung erfolgt direkt durch das Amt der NÖ Landesregierung.
Zu beachten ist: dass
- Anträge vom 22. Oktober 2025 bis spätestens 31. März 2026 (einlangend) bei der Gemeinde gestellt werden können
- diese Anträge von der Gemeinde auf inhaltliche und formelle Richtigkeit geprüft werden
Den Zuschuss erhalten jene Personen, die seit mindestens sechs Monaten ihren Hauptwohnsitz in Niederösterreich haben und sich mit ihrem monatlichen Haushaltseinkommen unter dem Ausgleichszulagenrichtsatz nach dem Allgemeinen Sozialversicherungsgesetz (ASVG) befinden.
Die Richtsätze betragen seit 2025 für Alleinstehende 1.273,99 € und für Ehepaare bzw. eingetragene Partnerschaften 2.009,85 €. Für jedes Kind erhöht sich dieser Betrag um 196,57 €, sofern es nicht mehr als 468,58 € Nettoeinkommen bezieht. Die Ausgleichszulage wird als Differenz zwischen dem jeweiligen Richtsatz und dem Netto-Gesamteinkommen berechnet.
Weitere Informationen, das Antragsformular, Richtlinien und Erläuterungen zum NÖ Heizkostenzuschuss finden Sie unter folgendem Link: https://www.noe.gv.at/noe/SeniorInnen/NOe_Heizkostenzuschuss.html.

