Bereitstellungsgebühr

Der Bereitstellungsbetrag wird mit € 30,- (exkl. 10% MwSt.) festgesetzt.
Die Bereitstellungsgebühr ist das Produkt der Verrechnungsgröße des Wasserzählers (in m³/h) multipliziert mit dem Bereitstellungsbetrag von € 30,- (exkl. 10% MwSt.).

Wasseranschlussabgabe

Der Einheitssatz pro m² Berechnungsfläche (einmalig) € 6,- (exkl. 10% MwSt.).

Grundgebühr Wasser

€ 2,10 pro m³ Wasser (exkl. 10% MwSt.)

Wasserabgabenordnung

Das Trinkwasser für die Marktgemeinde Großdietmanns wird von der EVN Wasser bezogen und regelmäßig untersucht.

Trinkwasserqualität Werte EVN Wasser

Bei Fragen und für weitere Informationen melden Sie sich bitte am Gemeindeamt.

Gültig ab 1.1.2026