Bereitstellungsgebühr
Der Bereitstellungsbetrag wird mit € 22,- festgesetzt.
Die Bereitstellungsgebühr ist das Produkt der Verrechnungsgröße des Wasserzählers (in m³/h) multipliziert mit dem Bereitstellungsbetrag von € 22,-.
Wasseranschlussabgabe
Diese beträgt pro m² Berechnungsfläche (einmalig) exkl. Ust. € 5,80.
Die Grundgebühr zur Berechnung der Wasserbezugsgebühr
exkl. Ust. € 1,70 pro m³ Wasser
Bei Fragen und für weitere Informationen melden Sie sich bitte am Gemeindeamt.