Bereitstellungsgebühr

Der Bereitstellungsbetrag wird mit € 22,- festgesetzt.
Die Bereitstellungsgebühr ist das Produkt der Verrechnungsgröße des Wasserzählers (in m³/h) multipliziert mit dem Bereitstellungsbetrag von € 22,-.

Wasseranschlussabgabe

Diese beträgt pro m² Berechnungsfläche (einmalig) exkl. Ust. € 5,80.

Die Grundgebühr zur Berechnung der Wasserbezugsgebühr

exkl. Ust. € 1,70 pro m³ Wasser

Wasserabgabenordnung

Bei Fragen und für weitere Informationen melden Sie sich bitte am Gemeindeamt.