Bereitstellungsgebühr

Der Bereitstellungsbetrag wird mit 22,00 € festgesetzt.
Die Bereitstellungsgebühr ist das Produkt der Verrechnungsgröße des Wasserzählers (in m³/h) multipliziert mit dem Bereitstellungsbetrag von 22,00 €.

Wasseranschlussabgabe

Diese beträgt pro m² Berechnungsfläche (einmalig) exkl. Ust. 5,80 €.

Die Grundgebühr zur Berechnung der Wasserbezugsgebühr

exkl. Ust. 1,70 € pro m³ Wasser

Wasserabgabenordnung

Bei Fragen und für weitere Informationen melden Sie sich bitte am Gemeindeamt.