Bereitstellungsgebühr
Der Bereitstellungsbetrag wird mit € 30,- (exkl. 10% MwSt.) festgesetzt.
Die Bereitstellungsgebühr ist das Produkt der Verrechnungsgröße des Wasserzählers (in m³/h) multipliziert mit dem Bereitstellungsbetrag von € 30,- (exkl. 10% MwSt.).
Wasseranschlussabgabe
Der Einheitssatz pro m² Berechnungsfläche (einmalig) € 6,- (exkl. 10% MwSt.).
Grundgebühr Wasser
€ 2,10 pro m³ Wasser (exkl. 10% MwSt.)
Das Trinkwasser für die Marktgemeinde Großdietmanns wird von der EVN Wasser bezogen und regelmäßig untersucht.
Trinkwasserqualität Werte EVN Wasser
Bei Fragen und für weitere Informationen melden Sie sich bitte am Gemeindeamt.
Gültig ab 1.1.2026

