Gebühren Hundehaltung

  • für Nutzhunde jährlich € 6,54 pro Hund
  • für alle übrigen Hunde jährlich € 15,- pro Hund
  • für Hunde mit erhöhtem Gefährdungspotenzial und auffällige Hunde im Sinne des §§ 2 und 3 des NÖ Hundehaltegesetzes. LGBI.4001-0 jährlich € 70,- pro Hund

Des Weiteren möchten wir auf das NÖ Hundeabgabegesetz 1979, § 4, hinweisen:

Der Erwerb eines Hundes ist binnen einem Monat durch den Hundehalter der Abgabenbehörde/Gemeinde schriftlich anzuzeigen.
Die Abgabepflicht entsteht zum Zeitpunkt des Erwerbes, des Zuzuges zu einem dauernden Aufenthalt, des Beginnes des vierten Monates eines vorübergehenden Aufenthaltes oder der Änderung der Verwendung.
Hinsichtlich jedes Hundes, welcher weggegeben wurde, abhandengekommen ist oder verstorben ist, ist bei der Gemeinde schriftlich eine Meldung zu erstatten und die Hundemarke abzugeben bzw. wenn dies nicht möglich ist in der Meldung Auskunft über den Verbleib der Hundeabgabemarke zu erstatten.
Solange diese Meldung nicht erfolgt ist, besteht die Abgabepflicht weiter.

Hundegebührenverordnung

Für Fragen und weitere Informationen steht Mag. Ursula Rabl zu den Amtszeiten am Vormittag zur Verfügung.

Hundeanmeldung
Hundeabmeldung

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