Grabstellengebühr für Überlassung des Benützungsrechtes auf 10 Jahre bei Erdgrabstellen bzw. auf sonstige Grabstellen, auf 20 Jahre bei Urnenstelen und 30 Jahre bei Grüften beträgt für:

– Erdgrabstellen  
     für 2 Leichen und Urnen € 150,-
     für 4 Leichen und Urnen € 300,-
     für 8 Urnen € 300,-

 

– sonstige Grabstellen  
     Gruft bis zu 4 Leichen und Urnen € 600,-
     Urnenstele für bis zu 4 Urnen € 450,-
     Urnenstele für bis zu 8 Urnen € 1.000,-

 

Beerdigungsgebühr  
Beerdigung einer Leiche in einem Erdgrab € 350,-
Beerdigung einer Urne in einem Erdgrab für Leichen € 180,-
Beerdigung einer Urne in einem Erdgrab für Urnen € 180,-
Beisetzung einer Leiche in einer Gruft € 500,-
Beisetzung einer Urne in einer Gruft für Leichen € 400,-
Beisetzung einer Urne in einer Urnenstele € 180,-

 

Benützungsgebühr Kühlkammer € 46,- für jeden angefangenen Tag

 

Benützungsgebühr Aufbahrungshalle € 36,- für jeden angefangenen Tag

 

Friedhofsgebührenordnung nach dem NÖ Bestattungsgesetz 2007

Für Fragen und weitere Informationen steht Ihnen Mag. Ursula Rabl
am Vormittag unter 02852 8262-11 gerne zur Verfügung.

Gültig ab 1.1.2026.