Delogierungsprävention

In Zeiten von Corona gab und gibt es nach wie vor verschiedenste Gründe, warum das Geld für die Wohnungsmiete nicht mehr gereicht hat bzw. nicht reicht.
Immer mehr Menschen droht die Delogie
rung.
Damit das Zuhause erhalten bleibt, wurde vom Sozialministerium der
WOHNSCHIRM ins Leben gerufen.

Er bietet kostenlose Beratung und finanzielle Hilfe bei Mietschulden, die seit dem 1.  März 2020 entstanden sind.

Welche Voraussetzungen müssen für eine Unterstützungsleistung erfüllt sein?

  • Hauptwohnsitzmeldung in Österreich
  • Mietschulden, die nicht selbst beglichen werden können und die seit dem 1. März 2020 entstanden sind.

Wie kann der WOHNSCHIRM in Anspruch genommen werden?

Ob eine Unterstützungsmöglichkeit besteht, wird in einem kostenlosen Beratungsgespräch in einer anerkannten Beratungseinrichtung ermittelt.
Insgesamt gibt es in Österreich 28 Anlauf
stellen, die für unsere Region nächste befindet sich in Krems der Verein BEWOK – Beratung gegen Wohnungsverlust.

Weitere Informationen sind online auf wohnschirm.at abrufbar.