Beihilfen vom Land NÖ aus gemeinnützigen Stiftungen

Unverschuldet in Not geratene, behinderte oder sonst bedürftige Personen, minderjährige Waisen, schwer Augenkranke und Blinde, Lungenkranke, kranke minderjährige Mädchen oder geistig behinderte Frauen können bei der Abteilung Finanzen um Beihilfen ansuchen.

Eine Beihilfe kann einmalig pro Jahr beantragt werden. Die Abteilung Finanzen prüft die individuellen Fördervoraussetzungen und gewährt – bei positiver Prüfung – die entsprechende Beihilfe. Die Mittel kommen aus einer gemeinnützigen NÖ Beihilfenstiftung.

Konkret sind dies folgende Stiftungen:

  • Sigmund Weinberger-Stiftung für Augenkranke und Blinde
  • Konstantin C. Panadi’schen Stiftung für Augenkranke und Blinde
  • Irma Leistler’schen Stiftung für Mädchen aus Niederösterreich
  • Josef Prokop junior-Stiftung für Lungenkranke
  • Josef Schönwald Ritter von Bingenheim-Waisenstiftung für öffentlich Bedienstete aus Niederösterreich und Wien
  • Stiftung Waisenhaus
  • Dr. Josef Hyrtl-Waisenstiftung
  • Allgemeinen Armenstiftung für Niederösterreich
  • Georg und Leopoldine Gubinger-Stiftung

Die Antragsteller müssen folgende Kriterien erfüllen:

  • unverschuldet in Not geratene, behinderte oder sonst bedürftige Personen, minderjährige Waisen, schwer Augenkranke und Blinde, Lungenkranke, kranke minderjährige Mädchen oder geistig behinderte Frauen sein,
  • bedürftig sein,
  • die österreichische Staatsbürgerschaft haben,
  • ihren Hauptwohnsitz in Niederösterreich oder Wien haben.

Eine Einreichung ist jederzeit möglich.

Richtlinien für die Vergabe von Beihilfen an Waise
Richtlinien für die Vergabe von Beihilfen an Kranke
Beihilfenansuchen

Infos zu Beihilfen vom Land NÖ.