Wie verhalte ich mich richtig, wenn ich einem Wolf begegne?
Wölfe meiden grundsätzlich den Kontakt zu Menschen. Daher sind Begegnungen äußerst selten. Falls Sie jedoch in diese seltene Situation kommen hier ein paar Verhaltensregeln.
- Bleiben Sie ruhig stehen und versuchen Sie die Situation zu erfassen.
- Wenn der Wolf nicht umgehend flieht, bewahren Sie Ruhe und machen Sie mit Ihrer Stimme auf sich aufmerksam; ziehen Sie sich langsam zurück.
- Sollte sich der Wolf wider Erwarten nähern, machen Sie sich groß und versuchen Sie ihn durch optische (z.B. Lichtsignale) oder akustische (z.B. Klatschen) Signale zu vertreiben. Laufen Sie auf keinen Fall weg!
- Halten Sie Ihren Hund immer unter persönlicher Kontrolle und leinen Sie ihn an.
Befindet sich Ihr Hund bereits in der Nähe des Wolfes, rufen Sie ihn zu sich, leinen Sie ihn an und ziehen Sie sich langsam und ruhig zurück. - Versuchen Sie auf keinen Fall, sich einem Wolf zu nähern, auch nicht um das Tier zu fotografieren.
- Füttern Sie Wölfe niemals und verfolgen Sie nie einen Wolf.
Wie melde ich die Sichtung eines Wolfes?
Sollten Sie einen Wolf in der Nähe von Häusern oder Gehöften sehen oder eine beunruhigende Begegnung mit einem Wolf haben:
- Wenden Sie sich direkt an einen Jäger vor Ort (Jagdgebiet)
Ist Ihnen kein Jäger vor Ort bekannt, richten Sie Ihre Meldung an:
- die örtlich zuständige Bezirkshauptmannschaft oder den örtlich zuständigen Magistrat (schriftlich oder telefonisch) oder
- oder rufen Sie die Wildtierhotline 02742 9005 9100 an oder schicken Sie das Kontaktformular per E-Mail an wildtier@noel.gv.at.
Bei Vorliegen einer unmittelbaren Gefahrensituation wenden Sie sich an die nächste Polizeidienststelle (telefonisch über 133)!
Nähere Informationen zum Thema Wolf finden Sie mittels QR-Code hier:

Wo erhalte ich Beratung zum Schutz von Nutztieren?
Die Beratung hinsichtlich des Nutztierschutzes in der Land- und Forstwirtschaft erfolgt durch die NÖ Landes-Landwirtschaftskammer (Ansprechperson: Reinhard Gastecker) unter der Nummer 05 0259 23200 oder per E-Mail unter nutztiere@lk-noe.at.
Das Land NÖ fördert 80 % der Netto-Materialkosten für Erneuerung und Aufrüsten oder Neubau von Zäunen für Schafe, Ziegen, Kälber, Pferde, Alpakas und Lamas (Neuwelt-Kamele).
Was hat ein Halter von Nutztieren nach einem Riss zu tun?
Melden Sie den Riss oder die Verletzung eines Nutztieres der örtlich zuständigen Bezirkshauptmannschaft Gmünd (schriftlich oder telefonisch 02742 9005-259). Außerhalb der Amtsstunden wenden Sie sich bitte an die Wildtierhotline 02742 9005 9100 oder an die nächste Polizeidienststelle.
In weiterer Folge erfolgt eine Begutachtung des getöteten Nutztieres mit DNA-Probenahme. Bestätigt sich die Tötung eines Nutztieres durch einen Wolf, wird der Halter des Nutztieres vom Land NÖ entschädigt.

