Heizkostenzuschuss 2022/2023 und Sonderförderung

Die NÖ Landesregierung hat auf Initiative von Landeshauptfrau Johanna Mikl-Leitner und Landesrätin Christiane Teschl-Hofmeister beschlossen, sozial bedürftigen Niederösterreichern einen einmaligen Heizkostenzuschuss in der Höhe von € 150,– und zusätzlich eine NÖ Sonderförderung zum Heizkostenzuschuss in der Höhe von € 150,– für die Heizperiode 2022/2023 zu gewähren.

Der Heizkostenzuschuss kann auf dem Gemeindeamt des Hauptwohnsitzes vom
1. Oktober 2022 bis 31. März 2023 beantragt werden. Die Auszahlung erfolgt direkt durch das Amt der NÖ Landesregierung.

Seit 1. Jänner 2023 gelten neue Einkommensgrenzen (Brutto) für die Gewährung des NÖ Heizkostenzuschusses und der NÖ Sonderförderung zum Heizkostenzuschuss.

Die aktuellen Erläuterungen finden Sie auf der Homepage des Landes Niederösterreich, ebenso nähere Informationen zum Heizkostenzuschuß 2022/2023 .

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