Der NÖ Landtag hat eine Novelle zum NÖ Hundehaltegesetz beschlossen, die am 01. Juni 2023 in Kraft getreten ist.
Durch die Änderungen sollen die Sicherheitsstandards im Zusammenleben zwischen Mensch und Hund erhöht und die Gesellschaft vor unüberlegten Anschaffungen von Hunden geschützt werden.
Bei der Neuanmeldung von Hunden ab dem 01. Juni 2023 bei einer Gemeinde in NÖ sind unter anderem folgende Neuerungen zu beachten:
Sachkundenachweis
Der Sachkundenachweis beinhaltet einen dreistündigen Theoriekurs, dieser soll dem Hundehalter bzw. der Hundehalterin Grundkenntnisse über die Hundehaltung vermitteln.
Dieser Theoriekurs ist aufgeteilt in einen einstündigen Informationsvortag durch einen Tierarzt über die Tiergesundheit, die richtige Haltung und Pflege eines Hundes. Weiters muss eine zweistündige Beratung durch eine fachkundige Person über den Hund als soziales Lebewesen absolviert werden.
Infos und Kursangebote dazu in den Hundeschulen HC Schrems – Tel. Nr. 0664/5947837 und ÖRS Vitis – Tel. Nr. 0677/62628696.
Zur Führung von Listenhunden wird ein erweiterter Sachkundenachweis benötigt.
Haftpflichtversicherung
Ebenso ist eine Haftpflichtversicherung vor der Anmeldung eines Hundes abzuschließen und bei der Anmeldung der Gemeinde vorzuweisen. Die bisherige Versicherungssumme von € 250.000,00 wurde auf € 750.000,00 angehoben. Jene Personen, die bereits einen Hund halten, haben binnen zwei Jahren (bis spätestens 01. Juni 2025) den Nachweis einer (angepassten) Haftpflichtversicherung zu erbringen.
Obergrenze an Hunden
Es wurde eine Obergrenze von fünf Hunden (bzw. zwei Hunden mit erhöhtem Gefährdungspotential) pro Haushalt festgelegt. Bei Zuwiderhandeln gegen diese Bestimmung ist ein Hundehalteverbot auszusprechen.
Weitere Infos auf der Homepage www.noe.gv.at/noe/Tierschutz/Hundehaltegesetz.html.